Grohnde Kampagne
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Der Rechtshilfefonds hat nur einen Zweck: Geld aufzubringen, damit besonders exponiert Betroffene quasi stellvertretend für viele gegen das AKW (und ggfs. auch gegen das Zwischenlager) in Grohnde klagen können. Dazu beitragen kann man mit Spenden oder als Mitglied mit einer Einlage von 1.000 €. Und natürlich kann man auch persönlich oder mit örtlichen Veranstaltungen über die Klage informieren und Spenden einwerben.

Aktuell verfügt der Verein über 42 Mitglieder (Stand: Mai 2018). Die Höhe der Einlagen beträgt damit 42.000 €. Die Spendenhöhe beläuft sich derzeit auf ca. 16.800 € (Stand: Mai 2018). Für die erste Instanz der Klage waren 50.000 € an Mitgliedseinlagen und Spenden angepeilt. Dieses erste Etappenziel ist somit erreicht. Zurücklehnen können wir uns trotzdem nicht, denn:

Laut Satzung sollen die Mitglieder ihre Einlagen zum Schluss möglichst in voller Höhe wieder ausgezahlt bekommen. Je größer darum der Anteil der Spenden an der Gesamtsumme ist, desto besser.

Spenden

Je mehr gespendet wird, umso umfassender können die kritischen Argumente vortragen werden und desto eher können die Mitgliedereinlagen am Ende des Tages zurückerstattet werden. Bisher sind mehr als 16.800 € an Spenden zwischen 5 € und 1.000 € verbucht worden (Stand Mai 2018). Jeder Betrag hilft!

Beispiele für viele verschiedene Spendenaktionen der Vereinsmitglieder finden sich unter dem Punkt Aktivitäten.

Spendenkonto des Rechtshilfefonds:

GLS Bank  |  IBAN: DE58 4306 0967 4085 8394 00  |  Atomerbe Grohnde e.V.

(Hinweis: Da es sich um eine private Klage handelt, sind Spenden an den Rechtshilfefonds nicht steuerlich absetzbar!)

Mitglied werden

Mitglied können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen und bei Eintritt eine Einlage von 1.000 € leisten. Natürlich kann die Einlage auch von mehreren Personen gemeinsam erbracht werden, aber es kann dann nur eine Person Mitglied werden. Mitglieder können an den Mitgliederversammlungen teilnehmen, den Vorstand wählen und über die Verwendung der Vereinsmittel mit entscheiden.

Die Einlagen sind vor allem zu Beginn jedes Verfahrens(schrittes) wichtig, um die mögliche Gesamtbelastung der KlägerInnen von Anfang an abzusichern. Nach und nach soll die Belastung der Einlagen durch Spenden abgelöst werden. Da der Verein grundsätzlich nur Verpflichtungen in Höhe der verfügbaren Mittel eingeht, kann eine über die Einlagen hinausgehende Verpflichtung der Mitglieder ausgeschlossen werden.

Die Mitgliedschaft kann über den Aufnahmeantrag beim Vorstand beantragt werden. Kontakt: rechtshilfefonds(ätt)grohnde-kampagne.de.

Die Mitgliederversammlung entscheidet abschließend über die Aufnahme neuer Mitglieder.

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Spendenkonto des Rechtshilfefonds:

GLS Bank | IBAN: DE58 4306 0967 4085 8394 00 | Atomerbe Grohnde e.V.