(Fr, 09-12-2016/Di) Das Oberverwaltungsgericht Celle hat am 8. Dezember 2016 die Heilkosten-Forderung des Landes Niedersachsen über 15.000,- € gegen einen Aktivisten abgelehnt, der im November 2012 gegen MOX-Transporte nach Grohnde demonstriert hat. Revision wurde nicht zugelassen.
Bereits in der mündlichen Verhandlung am 9. November hatte das Gericht Zweifel an den vorgelegten Beweisen der Polizei und der rechtlichen Argumentation des Landes deutlich gemacht und dem Land die Rücknahme der Klage nahe gelegt.
(Do. 10-11-2016/Di) Im Berufungsverfahren gegen eine Heilkostenforderung des Landes Niedersachsen gegen einen Teilnehmer der Anti- MOX-Proteste 2012 in Grohnde hat der Vorsitzende Richter Saathoff dem Land nahegelegt, die Klage zurück zu ziehen und sich dabei sehr kritisch zu vorgelegten Polizei-Beweisen geäußert: In den Polizei-Videos fehlen jeweils die entscheidenden Sekunden. Das Land besteht jedoch auf einer Entscheidung, die das OLG am 8. Dezember verkündet will. Rechtsanwalt Nickel (Foto) aus Bielefeld, der den Beklagten vertritt, geht nach den Äußerungen des Gerichtes davon aus, dass es die Forderung und Klage des Landes ablehnen wird.
Wie berichtet verlangt das Land Niedersachsen von einem Demonstranten 15.000,- € Heilkosten, weil sich ein Beamter bei einer Personalien-Feststellung nach einer Blockade-Aktion verletzt hatte. Das Landgericht in Hannover hatte die Forderung im Februar bejaht, am Mittwoch wurde die Berufung jetzt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle verhandelt. Zu Beginn der Verhandlung gab der Vorsitzende Richter Saathoff dem Betroffenen die Möglichkeit, die Vorgänge aus seiner Sicht zu schildern und wies darauf hin, das dies in der Vorinstanz unterblieben war.
Er sei, nachdem er sich unter dem MOX-Transport festgekettet hatte, von einer technischen Einheit der Polizei gelöst und von der Straße entfernt worden. Dabei seien seine Hände noch immer in einem Rohr festgekettet gewesen und er habe den Eindruck gehabt, seitens der Polizisten sei es darauf angelegt worden, ihm Schmerzen zuzufügen. Seine Schmerzen sei mit hämischen Worten wie „Selber schuld“ oder „überlegs Dir nächstesmal vorher“ kommentiert worden. Er sei dann über eine Leitplanke geworfen worden, einen Abhang heruntergerollt und benommen liegen geblieben. Er habe sich den Maßnahmen nicht widersetzt und auf Nachfrage mitgeteilt, in welcher Tasche sein Personalausweis war.
Der Vorsitzende legte wert auf die Feststellung, dass es hier nicht um eine versammlungsrechtliche Frage gehe sondern ausschließlich darum, ob der Vorgang bei dem sich der Beamte verletzt hatte, notwendiger Teil einer Gefahrenabwehr oder Risiko-Situation gewesen sei oder nicht. Die Vorinstanz habe dies bejaht, der Senat des OLG sehe dies aufgrund der vorliegenden Fakten und Beweise anders. Das Land habe bisher weder dargelegt noch Beweise vorgelegt, dass dieser Umgang mit dem Demonstanten notwendig gewesen wäre. Besonders kritisch bewertete Richter Saathoff, dass in den beiden vorgelegten Polizei-Videos gerade die Sequenzen fehlen, bei denen der Beklagte über die Leitplanke bewegt wurde. Nach einer vom Gericht angebotenen Beratungspause teilte der Vertreter des Landes mit, dass die Klage nicht zurück gezogen werde, machte aber zur Sache keine weiteren Ausführungen. Richter Saathoff wurde noch einmal sehr deutlich. Er wisse nicht, warum die Videosequenz fehle und wolle es sich auch gar nicht vorstellen. Aber man könne es. Das Urteil des OLG Celle wird am 8. Dezember verkündet. "Wir gehen davon aus, dass wir mit der Berufung einen vollen Erfolg erzielen weden und eine Haftung verneint wird", erklärte Rechtsanwalt Nickel im Filmbericht von N3/Hallo Niedersachsen.
(2016-10-28 / Presseinfo) Weil sich ein Beamter beim hektischen Versuch der Personalien-Feststellung nach einer Aktion verletzte, soll ein Demonstrant jetzt über 15.121,72 € Heilkosten zahlen. Dabei lag dieser am Boden und hat sich völlig passiv verhalten. AKW-Gegner sehen darin einen indirekten Angriff auf die Versammlungsfreiheit und fordern vom Land, die Klage zurück zu nehmen. Die Berufungsverhandlung findet am 9. November vor dem OLG Celle statt.
Unter landesweiten Protesten wurden im November 2012 Plutonium-MOX- Brennelemente aus dem britischen Sellafield via Nordenham ins Niedersächsische AKW Grohnde transportiert. Kurz bevor der Transport das AKW erreichte, versammelten sich spontan mehrere Demonstranten, um ihn zu blockieren, einer von ihnen kettete sich mit einem Rohr unter dem LKW fest. Er wurde von der Polizei vom LKW gelöst, schmerzhaft von der Straße entfernt und unsanft über eine Leitplanke geworfen. Der Betroffene rollte eine Böschung hinunter und blieb dort – die Hände noch immer in dem Rohr gefesselt - benommen liegen. Ohne ihm die Chance zu geben, sich selber aufzurichten, versuchte ein Beamter ihn hochzuzerren, um die Personalien festzustellen. Weil der Beamte sich hierbei eine „Ruptur des Discus des linken Handgelenkes“ zugezogen habe, verlangt das Land Niedersachsen von dem Betroffenen 15.121,72 € für Heilkosten u.a.
Das Landgericht Hannover gab dem Land am 2.2.2016 überraschend recht und verwies darauf, dass auch ein Flüchtender für die Folgen seiner Flucht aufkommen müsse.
Das sei doch ziemlich abwegig, meint Rechtsanwalt Nickel aus Bielefeld, der für den Betroffenen Berufung beim OLG Celle eingelegt hat: „Das allgemeine Einsatzrisiko eines Polizeibeamten darf nicht auf einzelne Teilnehmende einer Demonstration abgewälzt werden“. Sein Mandant sei nicht geflüchtet, sondern habe wehrlos am Boden gelegen. Abseits der Straße habe es auch keine Risikosituation oder besondere Eile gegeben, die Personalien festzustellen. Wenn der Beamte sich verletzt habe, dann doch nicht aufgrund der Protest-Versammlung, sondern weil er sich bei einer normalen dienstlichen Maßnahme übereilt und ungeschickt verhalten habe.
Die Regionalkonferenz AKW Grohnde abschalten fordert vom Land die Rücknahme der unsinnigen Schadensersatzforderung. Offensichtlich wage das Land nicht, Legitimität und Legalität der öffentlichen Aktionen in Frage zu stellen und versuche jetzt, einen einzelnen Teilnehmer privat abzustrafen.
„Das Verfahren greift das Versammlungsrecht zwar nicht direkt an, aber für jede/n einzelnen TeilnehmerIn jeder Versammlung wäre es schon bedrohlich, für ungeschicktes und abwegiges Verhalten von Beamten außerhalb der Versammlung zur Kasse gebeten werden zu können“, wertet Peter Dickel, 2012 einer der Anmelder der Proteste um Grohnde, das Vorgehen des Landes.
Berufungsverhandlung:
Mi., 09.11.2016, 11.00 Uhr Oberlandesgericht Celle, Schloßpl. 2, 29221 Celle
Rückfragen:
Rechtsanwalt Sebastian Nickel, 0521 – 3932200
Peter Dickel, 0174 - 3576821
(Fr., 10-07-2015) Vor dem Landgericht Hannover fordert das Land Niedersachsen jetzt von einem Aktivisten 20.000,-€ Schadensersatz wegen des MOX-Transportes im November 2012. Zur Ermittlung des Sachverhaltes suchen wir Zeug_innen.
Am 18./19.11.2012 fand ein MOX-Transport zum AKW Grohnde statt. Im Rahmen der Proteste gelang es einem Aktivisten, sich kurz vor Erreichen des AKW Grohnde ca. in Höhe des Infocenters unter dem LKW anzuketten. Der Aktivist wurde von technischen Kräften der Polizei unter dem LKW losgeschnitten, wobei dessen Hände und Unterarme in einem Metallrohr steckten.
Dem Aktivisten wird vorgeworfen, dass er sich nach Loslösen unter dem Transporter gegen Polizeibeamte, die ihn vom Ort wegbringen wollten, gewehrt haben soll. Hierbei will sich einer der Beamten angeblich beim Wegtragen des Aktivisten die Hand verletzt haben. Das Land Niedersachsen fordert nun vor dem Landgericht Schadensersatz und Behandlungskosten in Höhe von knapp 20.000,- €.
Zur Rekonstruktion des genauen Ablaufs der Ankettaktion und des Polizeieinsatzes werden dringend Zeuginnen oder Zeugen gesucht. Insbesondere der Zeitraum unmittelbar nach dem Loslösen des Aktivisten unter dem LKW bis zum Abtransport zur Wache ist von entscheidendem Interesse. Gibt es Personen, die die Szene beobachtet und noch Erinnerung daran haben, insbesondere an das Verhalten der Polizei? Gibt es möglicherweise sogar noch Bild- oder Videoaufzeichnungen ?
Falls dies der Fall ist oder jemand sonst Hinweise hierzu geben kann,
Infos bitte möglichst umgehen an info(ätt)grohnde-kampagne.de .