03. Dezember 2018:
Das OVG lädt die Klageparteien und die Beigeladenen zu einem Erörterungstermin nach Lüneburg ein, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Damit hat es seit Klagebeginn im Oktober 2015 mehr als 3 Jahre gedauert, bis es zu einem ersten Termin bei Gericht kam.
30. August 2018:
Rechtsanwalt Dr. Wollenteit legt dem OVG eine Erwiderung auf den Schriftsatz der Kanzlei Freshfields (s.u.) sowie auf weitere mit Datum vom 3. Mai 2018 eingetroffene Unterlagen des NMU vor (s.u.). Anhand möglicher Auswirkungen durch Erschütterungen beim Flugzeugabsturz, insbesondere Abriss von Kühlleitungen im Primärbereich mit Gefahr einer Kernschmelze, stellt Wollenteit die "besondere Gefährdung" heraus. Dipl.-Phys. Oda Becker zeigt in einem korrespondierenden Schreiben die zugehörigen technischen Gesichtspunkte auf.
Der Rechtshilfeverein zählt inzwischen 42 Mitglieder.
3. Mai 2018:
Das NMU reicht dem OVG weitere Unterlagen nach, die verfahrensrelevant sein können.
20. Februar 2018:
Die angekündigte Stellungnahme (Teil1 und Teil2) von Freshfields etc. zur Klageschrift von Okt. 2015 und den weiteren Schriftsätzen der Parteien geht beim OVG Lüneburg ein.
13. November 2017:
Die Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer teilt in einem Schreiben an das OVG Lüneburg mit, dass sie zu den bisher zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätzen innerhalb von 2 Monaten Stellung nehmen würde.
Anmerkung: Die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer vertritt die vom OVG im Klageverfahren beigeladenen Parteien PreussenElektra sowie Gemeinschaftskraftwerk Weser und Gemeinschaftskraftwerk Grohnde.
25. Oktober 2017:
Rechtsanwalt Dr. Wollenteit verfasst einen Schriftsatz für das OVG Lüneburg - auf der Basis der Stellungnahme von Dipl.-Phys. Oda Becker vom 5. Oktober. Damit wurde dem Wunsch des Gerichtes entsprochen, dass sich die Kläger zur Klageerwiderung des NMU vom 22.05.17 äußern sollten.
5. Oktober 2017:
Dipl.-Phys. Oda Becker erstellt eine Stellungnahme zur NMU-Klageerwiderung vom 22.05.17.
9. August 2017:
Die Mitgliederversammlung des Rechtshilfefonds beauftragt die Dipl.-Phys. Oda Becker, in Absprache mit dem Rechtsanwalt die vom OVG geforderte Stellungnahme zur NMU-Klageerwiderung vom 22.05.17 zu verfassen. Der Verein zählt inzwischen 41 Mitglieder.
22. Mai 2017:
Die Klageerwiderung des Niedersächsischen Umweltministeriums (NMU) liegt jetzt - nach mehrfacher Erinnerung durch das OVG - endlich vor. Das Gericht erwartet eine Stellungnahme der Kläger zur Klageerwiderung.
KlägerInnen und Rechtshilfevorstand prüfen das 58-seitige Papier und die zugehörigen Anlagen. Das weitere Vorgehen wird bei einem Termin mit Rechtsanwalt Dr. Wollenteit zeitnah abgesprochen.
13. Januar 2017:
Vorstellung der Gutachten der Physikerin Oda Becker vor der Presse in Hannover. [Presseinfo als PDF]
Gutachterliche Stellungnahmen Oda Becker:
Juli/August 2016:
Die ausführliche Klagebegründung wird vom Rechtsanwalt Dr. Wollenteit beim OVG Lüneburg am 20. Juli erstellt (s. Klagetext) und im August eingereicht. Schwerpunkt: die Auswirkungen auf die Kläger bei der Freisetzung radioaktiver Stoffe, mit besonderem Augenmerk auf terroristische Angriffe.
Juni/Juli 2016:
Die Klagebegründung von Dipl.-Phys. Oda Becker wird vom Rechtsanwalt in die Klageschrift eingearbeitet.
April 2016:
Die Physikerin Oda Becker wird vom Rechtshilfefonds beauftragt, anhand der Akten eine fachwissenschaftliche Klagebegründung zu erarbeiten. Der Verein zählt inzwischen 40 Mitglieder.
März 2016:
Die angeforderten Akten werden vom NMU an den Rechtsanwalt geschickt.
Oktober 2015:
Der Antrag der Kläger auf Entzug der Betriebsgenehmigung wird vom NMU abgelehnt. Anschließend wird die Klage von Rechtsanwalt Dr. U. Wollenteit beim OVG Lüneburg eingereicht und es wird Akteneinsicht beantragt.
Juli 2015:
Das NMU bittet um Fristverlängerung für die Beantwortung des Antrages.
März 2015:
Antrag beim nieders. Umweltministerium (NMU) auf Entzug der Betriebsgenehmigung für das AKW Grohnde.
August 2014:
Vereinsgründung des Rechtshilfefonds durch die Regionalkonferenz „AKW Grohnde abschalten“. Anfangs sind es 9 Mitglieder.
Spendenkonto:
GLS Bank
IBAN:
DE58 4306 0967 4085 8394 00
Atomerbe Grohnde e.V.
Kontakt:
rechtshilfefonds(ätt)grohnde-kampagne.de
0174 / 357 68 21
Material: